EU-DSGVO

Die EU-Datenschutz-Grundverordnung (in Kraft per 25. Mai 2018) betrifft nicht nur Firmen mit Sitz in der Europäischen Union. Unter gewissen Voraussetzungen ist sie auch auf Schweizer Unternehmen anwendbar.

Für den Fall, dass Ihre Firma betroffen ist, sind wir die idealen Partner. Aktuell beraten wir einige Gesellschaften im Europäschen Raum und von diesen Erfahrungen können Sie profitieren.
Konkret unterstützen wir Sie in den folgenden Bereichen:

  • Definition der Prozesse zur Sicherstellung, dass die von der DSGVO verlangten Massnahmen umgesetzt werden
    Dazu gehört beispielsweise die ordnungsgemässe Behandlung der Gesuche von Personen, welche Auskunft betreffend der über sie gesammelten Daten verlangen oder Ansprüche auf Berichtigung, Sperrung oder Löschung von Daten geltend machen.
  • Formulierung inhaltlich korrekter Standard­texte zwecks Information der betroffenen Personen bei der Erhebung oder Bearbeitung von Daten
    Dies ist insbesondere wichtig im Zusammenhang mit AGBs, bei Vertragsabschlüssen, auf Websites, im Zusammenhang mit Wettbewerben und Verlosungen usw.
  • Erstellung eines Verfahrensinventars
    Im Verfahrensverzeichnis sind Angaben zum Zweck der Verarbeitung, zur Kategorie der betroffenen Personen und Daten, zum Datenempfänger usw. zu erfassen.
  • Umsetzung der Compliance Vorgaben in Ihren IT-Systemen
    Wir verfügen über eine generische und branchenübergreifende Lösung.

Ist Ihr Unternehmen betroffen?

  • Hat Ihr Unternehmen eine Tochtergesellschaft, eine Zweigniederlassung oder eine Agentur mit Sitz im EU-Raum?
  • Unterhält Ihr Firma eine Website, welche personenbezogenes Tracking unterstützt?
  • Betreibt Ihr Unternehmen einen Onlineshop, welcher potenziell auch in der EU niedergelassene Kunden bewirbt oder beliefert?

Wenn einer der aufgeführten Punkte zutrifft, ist auch Ihr Unternehmen von der EU-DSGVO betroffen!